Ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Senioren
Im Lorenz-Werthmann-Haus, im Zentrum der historischen Altstadt von Duderstadt, bestehen seit 2009 zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften.
- In der ersten und zweiten Etage befindet sich eine Wohngemeinschaft für 10 Senioren mit einer Grundfläche von 390 Quadratmetern.
- Im Dachgeschoß befindet sich eine Wohngemeinschaft für 4 Senioren mit einer Größe von 150 Quadratmetern.
- In beiden Wohngruppen stehen Aufenthaltsräume und jeweils eine Küche zur Verfügung.
Unsere Wohngemeinschaften
- sind übersichtlich: nur 10 bzw. 4 Bewohner leben gemeinsam in einer Wohngemeinschaft,
- sichern Betreuung und Pflege rund um die Uhr,
- ermöglichen Mitbestimmung: Angehörige und Bewohner sind an Entscheidungen beteiligt,
- wahren die Privatsphäre: ein Rückzug von Bewohnern und Angehörigen in ein eigenes Zimmer ist jederzeit möglich,
- fördern Kontakte: Besucher und Angehörige sind fester Bestandteil der Tagesstruktur,
- bieten barrierefreien Zugang zu allen Räumen und zur Dachterasse.
Unser Angebot der Wohngemeinschaften richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die sich in ihrer häuslichen Umgebung nicht mehr selbst versorgen können und an pflegende Angehörige, die eine Alternative zur Heimunterbringung suchen.
Die Wohngemeinschaften sind für pflegebedürftige Senioren Orte der Gemeinschaft, in denen nicht allein die pflegerische Versorgung im Vordergrund steht, sondern der häusliche Alltag. Durch die Einbindung der Bewohner in den normalen Tagesablauf, der dem eines Privathaushaltes gleicht, können Fähigkeiten gefördert und erhalten bleiben.
Finanzierung
Die Kosten für einen Platz in der Wohngemeinschaft setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen (Stand: Januar 2020):
- Miete (inkl. Nebenkosten), je nach Größe des Zimmers: zwischen 370 und 395 Euro,
- Kosten für Verpflegung und Hygieneartikel: 190 Euro,
- Betreuungspauschale: auf Anfrage.
Die Pflege- und Betreuungskosten richten sich nach dem individuellen Bedarf. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten (Stand: Juli 2021):
- Pflegegrad 2: 689 Euro
- Pflegegrad 3: 1.298 Euro
- Pflegegrad 4: 1.612 Euro
- Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Die Pflegekasse gewährt monatlich einen Wohngruppenzuschlag gemäß §38a SGB XI von 214 Euro und einen Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI von 125 Euro.
Eine finanzielle Unterstützung durch das Sozialamt ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.