Zentrale Informationsstelle Selbsthilfe
– Selbsthilfekontaktstelle –
für den Landkreis Northeim
Selbsthilfegruppen können Fördermittel für entstehende Kosten beantragen, beispielsweise für Werbemittel oder wenn Veranstaltungen geplant und durchgeführt werden. Sie erhalten dann Fördermittel durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) oder die jeweilige Kommune.
Als ZISS Selbsthilfekontaktstelle unterstützen wir die Selbsthilfegruppen im Landkreis Northeim bei allen Fragen zum Thema Förderung und Antragstellern. Wir vermitteln an die Ansprechpersonen der Krankenkassen und stehen mit selbigen im stetigen Austausch. Daher werden uns mögliche Änderungen der Förderrichtlinien immer aktuell bekannt und wir geben die Infos direkt an die Selbsthilfegruppen weiter.
Der GKV-Spitzenverband gibt einen „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ heraus, in welchem die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen einer Förderung beschrieben werden.
Pauschalförderung oder Projektförderung?
Die Förderung von Selbsthilfegruppen unterteilt sich in zwei verschiedene Förderstränge. Dabei wird zwischen Pauschalförderung und Projektförderung unterschieden: Weitere Informationen bietet die GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen auf ihrer Webseite: Pauschalförderung / Projektförderung
Selbsthilfe ist kein Ersatz für eine medizinische Behandlung.
Sie ist eine sinnvolle Ergänzung.