Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Caritas Südniedersachsen beteiligt sich mit ihren Beratungsdiensten und Einrichtungen an der Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine.

Aktuell sucht die Caritas Südniedersachsen insbesondere Hilfe bei Übersetzungen. Wer sich ehrenamtlich einbringen möchte, kann sich bei der Caritas melden. Die Telefonnummern lauten in Duderstadt: 0 55 27 / 98 13-60, in Göttingen: 05 51 / 9 99 59-26 (BONUS Freiwilligenzentrum mit Online-Anmeldung), in Herzberg am Harz: 0 55 21 / 7 14 61, in Northeim: 0 55 51 / 91 17 70.

Häufige Fragen und Antworten

Wie ist die Caritas erreichbar?

Bei der Caritas in Südniedersachsen kümmern sich um alle Anliegen rund um Geflüchtete aus der Ukraine insbesondere die Flüchtlingssozialarbeit, die Migrationsberatung und der FAIRKAUF-Laden im Caritas-Centrum Duderstadt, das BONUS Freiwilligenzentrum im Caritas-Centrum St. Godehard Göttingen, das Caritas-Centrum Herzberg am Harz mit der Kleiderkammer sowie das Familienbüro und der Caritex-Laden im Caritas-Centrum Northeim. Auch das Familienzentrum Duderstadt beteiligt sich an der Organisation von Hilfeangeboten.

Der FAIRKAUF-Laden im Caritas-Centrum Duderstadt bietet bei Bedarf Sonderöffnungszeiten für aus der Ukraine Geflüchtete an. Interessierte können sich im Laden oder unter Telefon 0 55 27 / 98 13-31 melden, um einen Termin zu vereinbaren.

Auch im Caritex-Laden im Caritas-Centrum Northeim werden Sonderöffnungszeiten für aus der Ukraine Geflüchtete angeboten. Immer montags von 17 bis 20 Uhr wird ihnen dann kostenfrei Kleidung zur Verfügung gestellt (zunächst bis Ende Juli 2022).

Wie erhalten Geflüchtete eine Unterkunft?

Die Frage der Unterbringung von Geflüchteten ist von elementarer Bedeutung. Bislang gibt es keine zentrale Zuweisung der Menschen an die Kommunen. Die meisten Geflüchteten erreichen Südniedersachsen aktuell durch privat organisierte Transporte. Sie müssen dann, wenn sie nicht bei Familienangehörigen oder Freund*innen unterkommen, kurzfristig mit dem Nötigsten ausgestattet werden. Auch Hotels bieten ein, zwei Nächte an, bis eine adäquate Unterkunft gefunden wird.

Wer Wohnraum für Vertriebene aus der Ukraine – oder generell für Geflüchtete – zur Verfügung stellen will, kann sein Angebot melden:

Landkreis Göttingen / Fachbereich Soziales, Telefon: 0551 / 525-3000, E-Mail: fluechtlingsunterbringung@landkreisgoettingen.de

Stadt Göttingen, E-Mail: wohnraum-ukraine@goettingen.de

Landkreis Northeim, Online-Formular auf der Seite Hilfe für Menschen aus der Ukraine.

Geeignet sind beispielsweise.

  • (teil-)möblierte Wohnungen mit Einbauküche und in gutem Zustand, die für einen längeren Zeitraum und zu einem günstigen Mietzins zur Verfügung stehen;
  • Gästezimmer mit ausreichend Platz und Mitbenutzung von Küche und Bad, entweder mietfrei mit Kostenbeteiligung oder mit Abschluss eines Mietvertrages;
  • Zimmer in Hotels, Pensionen und Gästehäusern zur kurzfristigen Unterbringung in Notfällen bzw. vor der Weitervermittlung in dezentralen Wohnraum.

Der Deutsche Caritasverband hat einen Leitfaden zur Unterbringung von Geflüchteten in Privatwohnungen erarbeitet.

Was passiert mit unbegleiteten Minderjährigen?

Wer unbegleiteten Minderjährige in Göttingen einen Platz anbieten möchte, findet bei der Jugendhilfe Südniedersachsen weitere Informationen.

Wo müssen sich Geflüchtete melden?

Für Ukrainer*innen und Ukrainer, die privat wohnen und keinen Asylantrag gestellt oder eine zugewiesene Unterkunft bezogen haben, gilt eine Meldepflicht bei der Meldebehörde erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung zur Anmeldung gibt es immer die Möglichkeit, sich bereits vor Ablauf von drei Monaten freiwillig anzumelden. Zuständig ist in jedem Fall das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Kommune. Zudem ist dann die Meldung bei der Ausländerbehörde erforderlich.

In der Stadt Göttingen haben die Ausländerbehörde und die Sozialverwaltung im Foyer des Neuen Rathauses einen Service für die Erstberatung aufgebaut, um über Leistungsanträge zu beraten und sie entgegenzunehmen. Kurzfristig sollen auch Meldeangelegenheiten direkt bei der Erstberatung vorgenommen werden können.

An wen wenden sich Menschen ohne ukrainischen Pass?

Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine eingereist sind, melden sich innerhalb einer Woche nach der Einreise bei der Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen per Telefon, Post oder E-Mail: abh@landkreisgoettingen.de. So können die dringendsten Fragen geklärt und erläutert werden, welche Unterlagen benötigt werden. Eine persönliche Vorsprache wird dann terminlich vereinbart.

Mit welchem Aufenthaltszeitrum wird gerechnet?

Je länger der Krieg in der Ukraine andauert, desto länger werden Geflüchtete bleiben. Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt: „Sie werden hier leben und arbeiten, ihre Kinder werden hier zur Schule gehen. Je eher wir dafür die notwendigen Weichen stellen, desto besser wird ihre Integration in die Gesellschaft gelingen.“ Deshalb gehöre es auch zu den vorrangigen Zielen, die Integration in Sprache, Schule und Arbeit von Beginn an zu fördern.

Welche Internetseiten bieten weitere Informationen?

Für den Landkreis Northeim wurde die Seite Hilfe für Menschen aus der Ukraine eingerichtet.

Der Landkreis Göttingen bietet auf der Seite Soziales & Gesundheit: Hilfe für Vertriebene aus der Ukraine weitere Informationen und weiterführende Links zu übergeordneten Behörden.

Die Stadt Göttingen sammelt unter goe.de/ukraine alle relevanten Informationen für Geflüchtete, Helfer*innen und andere Institutionen, etwa zu Leistungsoptionen, zu Spenden und Hilfsangeboten, zu Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen oder zur Corona-Lage.

Stadt und Landkreis Göttingen betreiben zudem gemeinsam die Seite www.fluechtlingshilfe-goettingen.de.

Frühstückstreff für geflüchtete Frauen 

Dienstags kommen geflüchtete Frauen regelmäßig beim Frühstückstreff im Familienzentrum Duderstadt zusammen.

Willkommensbroschüre in Göttingen

Die Broschüre „Willkommen in Göttingen – Orientierung, Beratung, Bildung für Zuwander*innen“ bietet das Büro für Integration der Stadt Göttingen in Deutsch und in Englisch zum Herunterladen an.


Stand: 13. Juni 2022, die Seite wird fortlaufend aktualisiert.
Foto oben: Die Caritas hilft an vielen Orten, hier in Przemysl in Polen. (Philipp Spalek / Caritas)

Unser Spendenkonto für Ihre Hilfe

Sparkasse Duderstadt
Caritasverband Südniedersachsen e.V.
IBAN: DE18 2605 1260 0010 1214 16
BIC: NOLADE21DUD
Verwendungszweck: Flüchtlingshilfefonds

Online-Banking-Kund*innen der Sparkasse Duderstadt können ein vorausgefülltes Überweisungsformular nutzen:
Online-Banking Sparkasse Duderstadt

Spenden erreichen uns außerdem auf folgendem Konto: 

VR-Bank Mitte eG
Caritasverband Südniedersachsen e.V.
IBAN: DE13 5226 0385 0000 0558 08
BIC: GENODEF1ESW

Jede Spende hilft –
vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Alle Spenden an den Caritasverband Südniedersachsen e.V. können vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Für Spenden bis 300,00 Euro genügt der eigene Zahlungsbeleg als Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Für größere Spenden erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung. Bitte geben Sie für den Versand der Zuwendungsbestätigung Ihren Namen und Ihre Anschrift beim Verwendungszweck mit an.

Gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Northeim vom 26. April 2019, Steuernummer 35/270/10965, ist der Caritasverband Südniedersachsen e.V. berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden zur Förderung kirchlicher, mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke auszustellen.