Was sind die wichtigsten Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung?
Wie können wir Sie im Job und in sozialen Fragen unterstützen?
Nicht behindert zu sein,
ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk,
das jedem von uns jederzeit
genommen werden kann.
— Richard von Weizsäcker
Betriebliche Rehabilitation – oft im Anschluss nach einer medizinischen Rehabilitation (Kur, Anschlussheilbehandlung, usw.)
… das heißt:
Wiedereingliederung bereits erkrankter Menschen in den Betrieb, um Ihnen die Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen. Wir fördern und unterstützen Wiedereingliederungsmaßnahmen im gesamten Zuständigkeitsbereich des Caritasverbandes Südniedersachsen e.V., um für leistungsgeminderte Menschen den Arbeitsplatz zu erhalten oder einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, z. B. durch organisatorische Änderungen am Arbeitsplatz, Unterstützungsleistungen durch die zuständigen Behörden/Institutionen, wie Integrationsamt, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, BGW), usw.
Inklusion – im Regelfall nach längerer Erkrankung und gleichzeitigem Auftreten von behinderungsbedingten Leistungsminderungen
… das heißt:
Verbesserung der betrieblichen Beschäftigungssituation für Menschen mit Behinderung. In vielen Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) kann durch präventive und inklusive/integrative Maßnahmen erreicht werden, dass leistungsgeminderten Menschen ein ihrer Leistungsfähigkeit angepasster Arbeitsplatz angeboten werden kann. Dies ist möglich, wenn sowohl Sie als betroffene Person als auch der Arbeitgeber bereit sind, neue Wege zu gehen. Im Zuge derartiger Maßnahmen haben in der Vergangenheit zahlreiche Betroffene ihren alten Arbeitsplatz erhalten oder einen anderen Arbeitsplatz, der ihrem gewandelten Leistungsvermögen entspricht, zur Verfügung gestellt bekommen. Dies war auch möglich, weil die Beteiligten Unterstützungsleistungen von den zuständigen Behörden/Institutionen, wie Integrationsamt, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung (BGW), usw. eingeworben haben. Diesen Weg wollen wir mit Ihnen gemeinsam gehen.
Prävention – Identifikation von betrieblichen Ursachen, die für gesundheitliche Einschränkungen ursächlich sein könnten sowie Informationen zum betrieblichen und persönlichen Gesundheitsmanagement
… das heißt:
Erkennen von persönlichen/individuellen gesundheitlichen Einschränkungen, um damit einer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Bitte sprechen Sie uns an und weisen Sie uns auf Ihre persönlichen Handicaps hin. Wir suchen mit Ihnen Wege, um durch eine Anerkennung eines Grades der Behinderung, eine Gleichstellung im Berufsleben mit Schwerbehinderten, einer gesundheitlichen Rehabilitation (z. B. Kur) oder beruflichen Rehabilitation (z. B. Weiterbildung) eine Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden und damit den eigenen Arbeitsplatz auf Dauer zu sichern.
Schwerbehinderung und Gleichstellung – Formulierung von Anträgen an die jeweiligen staatlichen Stellen
… das heißt:
Wir unterstützen Sie, um bei den zuständigen Landesbehörden einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft zu stellen. Sofern von der Landesbehörde ein Feststellungsbescheid zur Schwerbehinderung (Grad der Behinderung / GdB 50 oder höher) erteilt wird, erhalten Sie die nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX vorgesehenen Nachteilsausgleiche. Ein ganz wichtiger Ausgleich ist der Zusatzurlaub.
Wir unterstützen Sie bei einem evtl. Widerspruch gegen den ersten Feststellungsbescheid bei der Landesbehörde, wenn der GdB nach gemeinsamer Auffassung mit Ihnen als zu niedrig eingeschätzt wurde. Teilweise verändert die Landesbehörde ihren ursprünglichen Bescheid und hilft ihm durch Zuerkennung eines höheren GdB ab.
Wenn Sie von der Landesbehörde einen Feststellungsbescheid mit einem GdB von 30 oder 40 erhalten haben, gelten Sie nicht als schwerbehindert. In diesen Fällen stellen wir mit Ihnen bei der örtlich zuständigen Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung. Oft kann der Antrag in einem mehrstufigen Verfahren durch einen Gleichstellungsbescheid abgeschlossen werden.
Das bedeutet: Sie sind dann schwerbehinderten Menschen im Berufsleben gleichgestellt. Sie verfügen ebenso über viele für die schwerbehinderten Menschen gesetzlich festgelegte Nachteilsausgleiche. Dazu zählt z. B. ein besonderes Kündigungsschutzverfahren, umfassende Mitwirkungsrechte der Schwerbehindertenvertretung in allen Belangen des beruflichen Lebens, usw. Jedoch gibt es Einschränkungen. Die wichtigste Einschränkung ist: es gibt keinen Zusatzurlaub.
Begleitung in sozialen Angelegenheiten – keine abschließende Aufzählung
… das heißt:
- Unterstützung in Rentenangelegenheiten,
- Unterstützung in Suchtangelegenheiten, z. B. Alkohol, Drogen, Medikamente, Spielsucht, usw., die sich auch im beruflichen Umfeld auswirken und zu schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen können,
- Mitwirkung und Unterstützung bei Personalgesprächen.
Sie können immer eine Person Ihres Vertrauens zu den Gesprächen hinzuziehen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten.
Vertrauen und Verschwiegenheit – für uns selbstverständlich
… das heißt:
In allen Angelegenheiten können Sie auf unsere Verschwiegenheit vertrauen. Diese Verschwiegenheit ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg unserer Arbeit für Sie in den vergangenen Jahren.