Haben Sie das Gefühl, dass im Caritasverband Südniedersachsen e.V. etwas nicht mit rechten Dingen abläuft? Haben Sie einen möglichen Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben und Regelungen in einer unserer Einrichtungen erlebt oder beobachtet, aber möchten sich nicht direkt an uns wenden? Dann hilft Ihnen die externe Ombudsperson, die Ihre Hinweise vertraulich entgegennimmt.
Wesentliche Aufgabe der Ombudsperson ist es, Dritten als externer Kontakt zur Verfügung zu stehen, um mittels geschützter Kommunikationswege vertrauliche Hinweise auf potentielle Verstöße gegen Gesetze und Regelungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Caritasverbandes Südniedersachsen e.V. entgegenzunehmen.
Unsere Ombudsperson steht allen Mitarbeitenden (haupt- wie ehrenamtlich), Mitgliedern sowie Kund:innen des Caritasverbandes Südniedersachsen e.V., Geschäftspartner:innen und sonstigen Dritten, wie beispielsweise Kita-Eltern als persönliche Ansprechperson zur Verfügung. Für die Tätigkeit der Ombudsperson entstehen für Hinweisgeber:innen keine Kosten.
Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals einen EU-weiten standardisierten Schutz für Hinweisgeber:innen festlegen will. Gesetzlich geregelt wird der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber den hinweisgebenden Personen. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Whistleblowing-Richtlinie (pdf, 450 KB).
Sie können Ihre Meldung persönlich, schriftlich oder elektronisch an die Meldestelle übermitteln.