Ministerin Daniela Behrens hat Caritasrat Heiner J. Willen erneut in die niedersächsische Härtefallkommission berufen

Als Vertreter der Katholischen Kirche bringt er seine langjährige Erfahrung bei der Bearbeitung abgelehnter Aufenthaltsrechte mit ein.

Die Niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens hat Ende 2024 die neuen Mitglieder der Härtefallkommission für die Amtszeit 2025 bis 2027 berufen. Caritasrat Heiner J. Willen aus Göttingen wird weiterhin Mitglied in dem Gremium sein und dort die Katholische Kirche in Niedersachsen vertreten. Willen engagiert sich zudem ehrenamtlich als Caritasrat im Caritasverband Südniedersachsen e.V.

Die Härtefallkommission, die seit 2006 besteht, prüft Einzelfälle ausreisepflichtiger Personen, bei denen aus humanitären oder persönlichen Gründen von einer Abschiebung abgesehen werden könnte. Die Kommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Institutionen zusammen, darunter die Kommunen, die Kirchen, der Flüchtlingsrat und die Wohlfahrtspflege.

  • Caritasrat Heiner J. Willen wurde erneut in die niedersächsische Härtefallkommission berufen. | Foto: Johannes Broermann / cps
    Caritasrat Heiner J. Willen wurde erneut in die niedersächsische Härtefallkommission berufen. | Foto: Johannes Broermann / cps
  • Innenministerin Daniela Behrens im Kreis von bisherigen und neuen Mitgliedern der Härtefallkommission. | Foto: Nds. Ministerium für Inneres und Sport
    Innenministerin Daniela Behrens im Kreis von bisherigen und neuen Mitgliedern der Härtefallkommission. | Foto: Nds. Ministerium für Inneres und Sport

„An der Seite von Menschen zu stehen, für die es eine besondere Härte wäre, abgeschoben zu werden, ist mir wichtig. Dafür engagiere ich mich in jedem Einzelfall. Als Christ stehe ich diesen Menschen zur Seite“, erklärt Willen. Neben vielen neuen Mitgliedern gehört Willen zu den langjährigen Mitgliedern, die bereits in vorherigen Amtsperioden Erfahrungen in der Kommission sammeln konnten.

Beispielhaft schildert er, welche Rolle die Arbeit der Härtefallkommission spielen kann. So wurde einem angehenden Arzt ein Aufenthaltsrecht ermöglicht. Er war aus Asien zum Studium in die Ostukraine gekommen und musste aufgrund des russischen Angriffskrieges von dort fliehen. In Deutschland wurde sein Studienabschluss nicht anerkannt. Er sollte abgeschoben werden. „Mittlerweile konnte er die fehlenden Teile der Ausbildung nachholen und arbeitet als Arzt bei uns in Niedersachsen“, berichtet Willen.

Auch im Fall einer Frau aus Südamerika konnte die Kommission helfen. Sie war mit ihrem Partner und dem gemeinsamen Kind nach Deutschland gekommen. Er erhielt eine Arbeitserlaubnis, aber nachdem sich das Paar trennte, drohte der Frau die Abschiebung. Die Härtefallkommission hat dann dazu beigetragen, dass die Frau, die mittlerweile eine Ausbildung begonnen hatte, in Deutschland bleiben konnte.

Willen besucht in vielen Fällen die betroffenen Personen persönlich, um sich bei ihnen ein Bild der Umstände zu machen. „So ist es mir möglich, in den Sitzungen der Kommission nicht nur aus der Aktenlage, sondern auch aus persönlicher Kenntnis zu beraten und zu entscheiden“, sagt er.

Ministerin Daniela Behrens dankte den Mitgliedern der Kommission für ihren Einsatz: „In Ihrer Arbeit stellen Sie stets die betroffenen Menschen und ihre individuellen Lebensumstände in den Mittelpunkt. Jede Person hat ihr eigenes Schicksal, jedes Leben ist durch individuelle Erfahrungen geprägt und eine sichere Zukunft steht darin meist an erster Stelle. Diese Kommission ist darum ein Herzstück der humanitären Migrations- und Flüchtlingspolitik in Niedersachsen. Ich möchte Ihnen danken, dass Sie sich immer wieder aufs Neue mit den Einzelschicksalen auseinandersetzen und diese komplexe Aufgabe so verantwortungsvoll wahrnehmen.“

Die neu zusammengesetzte Härtefallkommission nahm zum 1. Januar 2025 ihre Arbeit auf und prüft in den nächsten drei Jahren humanitäre und persönliche Gründe von ausreisepflichtigen Personen in Niedersachsen.

Weitere Infos

Internetseite der Härtefallkommission